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   BFH, 27.02.1991 - I R 2/88   

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https://dejure.org/1991,14283
BFH, 27.02.1991 - I R 2/88 (https://dejure.org/1991,14283)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1991 - I R 2/88 (https://dejure.org/1991,14283)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - I R 2/88 (https://dejure.org/1991,14283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Unterwerfung einer Überlassung von Gegenständen durch einen Gesellschafter an seine inländische Kapitalgesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung unter die Gesellschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 110/85

    Mitgliedstaaten der EG - Gesellschaftsteuer - Zinslose Darlehn -

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - I R 2/88
    Dazu verweist der Senat auf seinen Vorlagebeschluß vom 28. Juni 1989 I R 110/85 (BFHE 157, 244, BStBl II 1989, 853).

    Zwar betrifft der Beschluß in BFHE 157, 244, BStBl II 1989, 853 nur die zinslose Überlassung eines Darlehens.

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - I R 2/88
    Eine solche Konsequenz hat aber schon der Große Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C. I. 3. c) abgelehnt.
  • BFH, 20.08.1986 - I R 41/82

    Vorlagebeschluß an den großen Senat zu den Fragen, - ob ein unentgeltlicher

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - I R 2/88
    Deshalb geht auch der Hinweis der Klägerin auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 20. August 1986 I R 41/82 (BFHE 147, 502, BStBl II 1987, 65), und auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fehl.
  • EuGH, 05.02.1991 - C-249/89

    Trave-Schiffahrtsgesellschaft / Finanzamt Kiel-Nord

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - I R 2/88
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat sie im Urteil vom 5. Februar 1991 Rs.C - 249/89 (noch nicht amtlich veröffentlicht) als richtlinienkonform bestätigt.
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