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BFH, 27.02.1991 - I R 2/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Unterwerfung einer Überlassung von Gegenständen durch einen Gesellschafter an seine inländische Kapitalgesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung unter die Gesellschaftsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.06.1989 - I R 110/85
Mitgliedstaaten der EG - Gesellschaftsteuer - Zinslose Darlehn - …
Auszug aus BFH, 27.02.1991 - I R 2/88
Dazu verweist der Senat auf seinen Vorlagebeschluß vom 28. Juni 1989 I R 110/85 (BFHE 157, 244, BStBl II 1989, 853).Zwar betrifft der Beschluß in BFHE 157, 244, BStBl II 1989, 853 nur die zinslose Überlassung eines Darlehens.
- BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus BFH, 27.02.1991 - I R 2/88
Eine solche Konsequenz hat aber schon der Große Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C. I. 3. c) abgelehnt. - BFH, 20.08.1986 - I R 41/82
Vorlagebeschluß an den großen Senat zu den Fragen, - ob ein unentgeltlicher …
Auszug aus BFH, 27.02.1991 - I R 2/88
Deshalb geht auch der Hinweis der Klägerin auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 20. August 1986 I R 41/82 (BFHE 147, 502, BStBl II 1987, 65), und auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fehl. - EuGH, 05.02.1991 - C-249/89
Trave-Schiffahrtsgesellschaft / Finanzamt Kiel-Nord
Auszug aus BFH, 27.02.1991 - I R 2/88
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat sie im Urteil vom 5. Februar 1991 Rs.C - 249/89 (noch nicht amtlich veröffentlicht) als richtlinienkonform bestätigt.